SCHRIFTLICHE ABSTIMMUNG DES KREMSMÜNSTERER-VEREINS (ZVR 642266176) gemäß § 4 Abs 2 COVID-19-GesV
Tag der Abstimmung: Freitag, 27. Mai 2022, um 18.00 Uhr
Leider kann die Generalversammlung auch dieses Jahr nicht zum gewohnten Termin stattfinden; sie soll aber nachgeholt werden, sobald dies wieder möglich ist. Informationen zu folgenden Tagesordnungspunkten können aber schon jetzt dieser Ausgabe der Cremi- fanensia oder der Vereins-Homepage http://www.altkremsmuensterer.at entnommen werden:
- Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder 2. Bericht des Obmannes über das Vereinsjahr
- Bericht des Kassiers und des Kassaprüfers
- Berichte der Ortsgruppen
- Um die Handlungsfähigkeit des Vereins trotzdem sicherzustellen, hat der Vorstand gemäß § 4 Abs 2 CODID-19-GesV beschlossen, betreffend die Entlastung des Kassiers und die Neuwahl eine schriftliche Abstimmung durchzuführen.
ABSTIMMUNG
Der beiliegende und auf der Vereins-Homepage http://www.altkremsmuensterer.at abrufbare Stimmzettel muss per E-Mail (bis spätestens 27.05.2022, 18.00) oder per Post (Poststem- pel: 27.05.2022) bei folgenden Adressen eintreffen:
E-Mail: robert.alexander.planck@altkremsmuensterer.at
oder postalisch
Robert Claudius Schardmüller Wolfgang-Schmälzl-Gasse 25/9 1020 Wien
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen der Mitglieder sind bis 72 Stunden vor der Abstimmung (27.05.2022, 18.00) per E-Mail oder per Post an die oben genannten Adressen möglich und werden auf der Homepage http://www.altkremsmuensterer.at veröffentlicht. Es steht dem Vorstand frei, darauf zu antworten.